Grundsätzlich sind in der Privathaftpflichtversicherung einige Tiere mitversichert. Dazu zählen gezähmte Kleintiere wie:
- Katzen
- Bienen
- Brieftauben
Nicht mitversichert sind dagegen:
- Hunde
- Rinder und Tiere, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden
- Pferde und sonstige Reit- und Zugtiere
- wilde Tiere
Für Pferde und Hunde muss eine separate Tierhalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Hinweis: Vogelspinnen und Schlangen sind keine gezähmten Kleintiere. Als wilde Tiere fallen auch sie nicht unter den Versicherungsschutz der Privathaftpflichtversicherung.
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