Die Berufsunfähigkeitsversicherung kann entweder als eigener Vertrag oder aber als Zusatzversicherung im Rahmen einer Risikoleben- oder Kapitallebensversicherung abgeschlossen werden.
Folgende Leistungen können vertraglich vereinbart werden:
- Die Zahlung einer monatlichen Rente, die für die Dauer der Berufsunfähigkeit, maximal aber für die Dauer des im Vertrag individuell vereinbarten Rentenbezugs.
- Zusätzlich zur Zahlung einer monatlichen Rente kann bei Verträgen, die mit einer Risikolebensversicherung oder einer Kapitallebensversicherung gekoppelt sind, eine Beitragsbefreiung vereinbart werden. Damit entfallen bei Eintritt einer Berufsunfähigkeitsversicherung die weiteren Beitragszahlungen.
Bitte beachten Sie: Von einer Koppelung der Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Kapitallebensversicherung ist abzuraten, da bei einer Kündigung der Lebensversicherung z.B. aufgrund von Arbeitslosigkeit oder unbefriedigenden Renditen gleichzeitig auch der Berufsunfähigkeitsschutz verloren geht. Wenn Sie dann eine neue Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, müssen Sie auf alle Fälle höhere Beiträge entrichten, im schlimmsten Falle erhalten Sie bei einer zwischenzeitlichen Verschlechterung Ihres Gesundheitszustandes sogar eine Ablehnung.
Dahingegen kann sich die Kombination der Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Risikolebensversicherung durchaus lohnen. Rechnen Sie einfach einmal beide Varianten aus.
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