Für die Hausratversicherung gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit. Sie genießen jedoch ein Sonderkündigungsrecht, wenn
- Versicherungsbeiträge erhöht werden, ohne dass die Leistungen erhöht werden
- Im Falle eines Umzuges durch die geänderte höhere Beiträge in Kraft treten
- Ein ersatzpflichtiger Schadenfall eintritt
Im Falle eines Sonderkündigungsrechtes haben Sie 4 Wochen Zeit, dass Ihre Kündigung dem Versicherer schriftlich nach Bekanntgabe der Erhöhung bzw. nach Schadenbearbeitung vorliegt.
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